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Regionale Filmförderung
In sämtlichen neun Bundesländern wird Filmförderung gewährt. Zu den institutionalisierten, selbstständig agierenden Förderstellen zählen jene der Bundesländer Wien, Steiermark, Tirol, Oberösterreich und Salzburg.
In einigen Bundesländern können auch internationale Filmproduktionen Ansuchen auf Filmförderung stellen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Förderungskriterien sowie die Beschäftigung lokaler Filmcrews. In einigen anderen Bundesländern (z. B. Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) ist ein Förderansuchen an eine Koproduktion mit einem österreichischen Produzenten geknüpft.
Filmfonds Wien
Vorrangiges Ziel des Filmfonds Wien ist es, einerseits die kulturelle Vielfalt Europas zu erhalten und andererseits Wien als Film- und Medienstandort sowie als Drehscheibe des internationalen Filmschaffens zu stärken und auszubauen. In diesem Sinne werden die Kultur, die Wirtschaft und die Beschäftigung innerhalb der Filmbranche in einem europäischen Kontext gefördert. Die Finanzmittel werden von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt.
Entscheidende Kriterien für eine Förderung durch den Filmfonds Wien sind die kulturelle, wirtschaftliche und künstlerische Bedeutung eines Filmprojekts. Während einer Produktion sollte die Kultur Europas, Österreichs oder Wiens Beachtung finden. Im wirtschaftlichen Interesse der Stadt Wien steht der „Wiener Filmbrancheneffekt“ während einer Filmproduktion. Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen filmspezifisch in Wien oder der „Vienna Region“ für die Nutzung der Wiener Filminfrastruktur, seiner Filmschaffenden und/oder für die Präsentation Wiens als Location im Film eingesetzt werden.
Der Fonds vergibt Förderungen an Filmproduktionen für Kino, Fernsehen oder sonstige audiovisuelle Medien in den Phasen der Projektentwicklung (inklusive Drehbuchentwicklung), Produktion, Verleih und Teilnahme an Filmfestivals.
Förderungen werden in Form von „nicht rückzahlbaren Zuschüssen” und „erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen“ an Spielfilme für den Kinoeinsatz (Vorführdauer mindestens 70 Minuten), Kinder- und Dokumentarfilme für das Kino (mindestens 59 Minuten) sowie Fernsehfilme vergeben.
Förderentscheidungen werden von einer unabhängigen Jury getroffen, bestehend aus vier Fachleuten der Filmbranche aus dem In- und Ausland sowie der Geschäftsführung des Fonds.
Filmfonds Wien Peter Zawrel, Geschäftsführung Stiftgasse 6/1 A-1070 Wien T: (+43) (0)1 526 5088 F: (+43) (0)1 526 5088 20 E: office@filmfonds-wien.at
Cine Styria
Der Förderbereich der Cine Styria umfasst die Herstellungsförderung, Verleih- und Vertriebsförderung. Angeboten wird ein duales Fördersystem, das sowohl Kultur- und Nachwuchsfilmprojekte, aber auch kommerzielle Filmprojekte unterstützt. Zur Verfügung steht ein Budget von ca. € 1,5 Mio., gefördert werden bis zu 20% der Gesamtherstellungskosten. Die Fördermittel sind mit anderen nationalen und internationalen Fördermitteln kumulierbar und werden als erfolgsbedingt rückzahlbare Zuschüsse vergeben. Förderbar sind Kino- und TV-Projekte, Dokumentarfilmprojekte ebenso wie TV-Movies, Serien etc.
Die Website der Cine Styria bietet weitere Details sowie Informationen über das Service der Cine Styria Film Commission.
Cine Styria Film Commission & Fonds Enrico Jakob St. Peter Hauptstraße 243 A-8042 Graz Tl: +43 / (0)316 / 400 354 Fx: +43 / (0)316 / 400 310 E: office@cinestyria.com
Cine Tirol
Cine Tirol ist eine Initiative des Landes Tirol und der Tirol Werbung, die Tirol als führendes Filmproduktionsland der Alpen international positionieren soll. Cine Tirol wurde im April 1998 als neues Geschäftsfeld der Tirol Werbung gegründet.
Die Struktur der Tiroler Förderungseinrichtung wurde mit international anerkannten Einrichtungen dieser Art abgestimmt. Dabei bestimmen neben der künstlerischen Bewertung vor allem Kriterien wie der inhaltliche Tirol-Bezug und/ oder der wirtschaftlich Tirol-Effekt die Entscheidung des Cine Tirol Beirates hinsichtlich einer Förderung. Diese erfolgt grundsätzlich in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses und gilt für Spiel- und Dokumentarfilme sowie Fernsehspiele und TV-Serien. Dieses Angebot in den Bereichen Drehbuchförderung, Herstellungsförderung beziehungsweise Strukturförderung richtet sich grundsätzlich an alle Filmschaffenden im In- und Ausland. Der Beirat tritt viermal im Jahr zusammen.
Die Website der Cine Tirol bietet weitere Details sowie Informationen über das Service der Cine Tirol Film Commission.
Cine Tirol Film & Commission Fund Johannes Köck, Sabine Aigner, Thomas Fuchs c/o Tirol Werbung Marie-Theresien-Straße 55 A-6010 Innsbruck T: (+43) (0)512 5320-182 F: (+43) (0)512 5320-140 E: cinetirol@tirolwerbung.at
Filmlocation Salzburg
Das Land Salzburg hat zur Förderung von kommerziellen Filmproduktionen "im schönsten Bundesland Österreichs" einen eigenen Filmförderungstopf geschaffen und entsprechende Förderrichtlinien dazu herausgegeben. Insbesondere der touristische Werbeeffekt für das Land Salzburg ist Richtschnur für die Beurteilung der Attraktivität eines Projektes. Darüber hinaus will das Land einen Impuls für nationale und internationale Film- und TV-Produzenten setzen, Land und Stadt Salzburg noch intensiver als bisher als traditionell bewährten Filmstandort zu nutzen. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen für Salzburg ("Salzburg-Effekt" und "Salzburger Filmbranchen-Effekt") steht hierbei im Zentrum des Landesinteresses.
Die Service- und Beratungsstelle Filmlocation Salzburg bietet als erste Anlaufstelle ("First-Stop-Shop") insbesonders für kommerzielle Film- und Fernsehproduktionen mit internationalem Vertrieb gebündelte Hilfestellungen und Dienstleistungen aus einer Hand an.
Filmlocation Salzburg Edith Urban SALZBURG AGENTUR
Südtrioler Platz 11 A-5020 Salzburg T: +43 (0)662 451 327-0 F: +43 (0)662 451 327-11 E: office@salzburgagentur.at, e.urban@salzburgagentur.at
Oberösterreichisches Filmbüro für touristisch wirksame Produktionen
Das Oberösterreichische Filmbüro behandelt jedes Förderansuchen individuell. Gefördert werden können alle Pilotfilme zu Serien bzw. Serien und Reihen, die ausschließlich in Oberösterreich gedreht werden und ein hohes touristisches Potenzial beinhalten. Das Oberösterreichische Filmbüro prüft die Unterlagen und empfiehlt der Landesregierung Oberösterreich aufgrund objektiver Kriterien Ablehnung oder Gewährung einer Förderung.
Aussicht auf Förderung haben Produktionen, die den Nachweis von Ausstrahlung bzw. Vertrieb erbringen können und die Förderung als Spitzenfinanzierung benutzen. Die Höhe der Förderung ist von der jeweiligen Höhe der Produktionskosten sowie des oberösterreichischen Effekts und Bezugs abhängig.
Oberösterreichisches Filmbüro Jochen Bauer Schaufel 29 A-3671 Marbach T: +43 (0)7413 700 61 F: +43 (0)7413 700 66 E: cps-bauer@netway.at
Landesregierungen
Neben den selbstständig agierenden Förderinstitutionen vergeben auch die Kultur- und Wirtschaftsabteilungen der restlichen Landesregierungen Subventionen im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes. Die Förderbudgets reichen dabei bis zu 1,5 Mio. Euro.
Das Ansuchen um Filmförderung ist generell formlos. Zu den Einreichunterlagen gehören ein Lebenslauf mit Filmografie (Referenzfilme), genaue Projektbeschreibung (Drehbuch oder Treatment), Kalkulation und Finanzierungsplan, Stab- und Besetzungsliste und Zeitplan des Filmprojektes.
Das Ansuchen kann, mit wenigen Ausnahmen, jederzeit eingereicht werden und wird von einem Fachgremium begutachtet. Allgemeine Kriterien sind immer ein thematisch-inhaltlicher Bezug zu den jeweiligen Bundesländern. Da es sich zum Teil um Subventionen der Kulturabteilungen handelt, spielt der künstlerische Aspekt eine nicht unwichtige Rolle. Die Bearbeitungsdauer der Förderanträge ist je nach Bundesland unterschiedlich. Es ist ratsam, den Antrag so früh als möglich zu stellen.
Burgenländische Landesregierung Kulturabteilung Europaplatz 1 A-7000 Eisenstadt T: +43 (0)2682 600 -2082 F: +43 (0)2682 600 -2058 E: josef.tiefenbach@bgld.gv.at
Niederösterreichische Landesregierung Kulturabteilung Landhausplatz 1 A-3109 St. Pölten T: (+43) (0)2742 9005 13110 F: (+43) (0)2742 9005 13029 E: birgit.maimer@noel.gv.at
Salzburger Landesregierung Abteilung für Wirtschaft und Tourismus Fanny-von-Lehner-Straße 1 A-5020 Salzburg T: (+43) (0)662 8042-3800 F: (+43) (0)662 8042-3808 E: sebastian.huber@salzburg.gv.at
Salzburger Landesregierung Kulturabteilung Franziskanergasse 5a A-5010 Salzburg T: (+43) (0)662 8042-2530 F: (+43) (0)662 8042-2919 E: silvester.schroeger@salzburg.gv.at
Oberösterreichische Landesregierung Kulturabteilung A-4020 Linz T: (+43) (0)732 7720-15469 F: (+43) (0)732 7720-11786 E: anneliese.geyer@ooe.gv.at
Landesregierung Steiermark Kulturabteilung Trautmannsdorfgasse 2 A-8010 Graz T: (+43) (0)316 877-4318 F: (+43) (0)316 877-3156 E: a9@stmk.gv.at
Landesregierung Steiermark Büro Landeshauptmann Waltraud Klasnic Herrengasse 16 A-8010 Graz T: (+43) (0)316 877-5510 F: (+43) (0)316 877-3608 E: richard.mayr@stmk.gv.at
Landesregierung Kärnten Kulturabteilung Paradeisergasse 7 A-9020 Klagenfurt T: (+43) (0)50 53630-511 F: (+43) (0)50 53630-500
Landesregierung Tirol Kulturabteilung Silgasse 8 A-6010 Innsbruck T: (+43) (0)512 508-3756 F: (+43) (0)512 508-3755 E: n.duregger@tirol.gv.at
Amt der Vorarlberger Landesregierung Kulturabteilung Roemerstraße 24 A-6901 Bregenz T: (+43) (0)5574 51 1 0-2231 1 F: (+43) (0)5574 5110-22295 E: barbara.neyer@vorarlberg.gv.at
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