
Palmenhaus im Schönbrunner Schloßgarten © Wien Tourismus/Schloß Schönbrunn
Drehen in den Bundesgärten
In den Zuständigkeitsbereich der Bundesgärten fallen die in Wien angesiedelten Parks und Grünanlagen Schönbrunn, Belvedere, Augarten, Burg- und Volksgarten sowie die Palmenhäuser in Schönbrunn und im Burggarten.
Dreharbeiten werden in der Regel während des Tages genehmigt. Einige der genannten Orte können nicht oder nur zum Teil für Dreharbeiten abgesperrt werden. In diesem Fall kann man auf die Zeit vor Öffnung oder nach Schließung ausweichen. Die Drehgebühren richten sich nach dem Aufwand.
Im Schmetterlingshaus im Burggarten sind Dreharbeiten sowohl außerhalb als auch während der Öffnungszeiten möglich, dann jedoch nur mit begrenzten Absperrmöglichkeiten. Wird das Schmetterlingshaus in den Credits erwähnt, so entfällt die Drehgebühr.
Der Innsbrucker Hofgarten und der Park im Schloss Ambras gehören zu den Bundesgärten, werden jedoch selbständig verwaltet. Eine besondere Attraktion ist der 250 Jahre alte Musikpavillon im Hofgarten, der ebenfalls für Filmzwecke genutzt werden kann.
Bundesgärten
Günter Wimmer
Schönbrunn A-1131 Wien
T: +43 (01) 877 5087 -481
F: +43 (01) 877 5067
E: public@bundesgaerten.at